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vladi
Ich muß noch hinzufügen das die Wohnung meiner Freundin ein erhebliches Feuchtigkeitsproblem hat ( Nasse Wände im Kinderzimmer , Büro und Flur )
die seit gut einem Jahr bestehen.Es wurde die Duschwanne aufgerissen und noch nicht wieder verschlossen bzw. der Putz abgeschlagen und noch nicht wieder aufgebracht , dies geht eh noch nicht da die Wände nicht fachgerecht getrocknet wurden und immer noch Nass sind und im Kinderzimmer das Wasser von außen in die Wohnung bei Regen eindringt und es darin nur noch Muffig ist und ich auch Angst habe das im Holzboden schon der Schimmel sitzt.
Susanne
Die zuletzt genannten Mängel sind Grund genug, ganz schnell auszuziehen!
Alles schriftlich:
Mängelliste erstellen und die Schimmelangst erwähnen, Frist setzen zur Beseitigung aller Mängel, bei Verzug auf Mietminderungsmöglichkeit hinweisen.
Weiterhin erwähnen, dass der Vermieter den Besuch zu dulden hat, für Besuch weder mehr zu zahlen ist, noch Besuch in den Mietvertrag aufzunehmen ist. Weiterhin sollte der Vermieter seine Drohungen einstellen!
Werden die Mängel nicht behoben, die Miete mindern. Von den Drohungen des VM nicht einschüchtern lassen.
flechefall
Unter Besuch versteht man den Aufenthalt einer fremden, nicht mietvertraglich genannten Person bis zu zwei Monate[/b:d0945] am Stück.
Eine Miete ist nie an die Anzahl von Personen gebunden, daher sind die 60,- € mehr ein Weihnachtswitz! Nebenkosten werden zum Jahresende abgerechnet, wenn aufgrund des Besuches ein Mehrverbrauch entstanden sein sollte, muß der Mieter diesen natürlich erstatten. Jetzt schon einen pauschalen Aufschlag von 20,- € zu vereinbaren, dürfte rechtlich nicht haltbar sein, stellt aber hier da kleinere Übel dar.
Nur Vorsicht bei allem Ärger:
Die Mängel in der Wohnung und die "Besuchsdifferenzen" mit dem Vermieter sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe. Generell muß hierüber getrennt voneinander verhandelt werden und immer wieder deutlich gemacht werden, daß das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
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