gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung im öffentlichen Dienst
Kündigung im öffentlichen DienstDienststelle korrekt vertreten
Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz muss das Anhörungsverfahren zur Kündigung durch den Leiter der Dienststelle oder seinen ständigen Vertreter eingeleitet werden. Ist die Dienststelle nicht ordnungsgemäß vertreten, so ist die Kündigung wegen fehlerhafter Beteiligung des Personalrats unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Oktober 1998 – 2 AZR 61/98
