gefragt von administrator am 30.11.1999

Wartung der Kombiheiztherme bei Mietbeginn

Hallo Foriker,

habe mal folgende Frage:
Ist es nicht richtig, dass der Vermieter bei Einzug des Mieters die Kosten für die Wartung der Kombiheiztherme zu tragen hat? Meine Vermieterin versucht gerade mir die anteiligen Kosten für den Rest des Jahres aufzudrücken (bin im Oktober eingezogen...).

Wär euch für ne schnelle Antwort dankbar!

Vielen Dank & einen schönen Tag!
KoelnerSprotte
Stichwörter: kombiheiztherme + mietbeginn + wartung

Antworten

antwort von Susanne am
Hat der Mieter die Therme in der Wohnung?

Wartungskosten werden normalerweise über die Nebenkostenabrechnung geltend gemacht, das darf der VM. Auch wer im Oktober einzieht, zahlt 3/12 der Gesamtkosten des Wirtschaftsjahrs-allerdings erst in der Nebenkostenabrechnung für 2005 und die dürfte noch nicht fertig sein...

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