gefragt von administrator am 30.11.1999

Räumungsklage

Hallo,

in einem Stockwerk mit mehreren Mietparteien sind mehrere Mietparteien ab und zu zu den Ruhezeiten laut. Allerdings wird nur eine der Mietparteien aufgrund von Beschwerden der anderen Mietparteien mehrmals abgemahnt. Es drohen fristlose Kündigung und Räumungsklage.

Meine Frage: Welche Chancen hat eine solche Räumungklage, wenn der Vermieter nur eine der lauten Mietparteien abmahnt? Würde so etwas vom Gericht als inkosequent angesehen und von daher eventuell zurückgewiesen werden oder muss man bei einer Räumungsklage alle Mietparteien unabhängig voneinander sehen?

Vielen Dank und viele Grüße, Jorg.
Stichwörter: räumungsklage

Antworten

antwort von Susanne am
Das Problem: es kommt darauf an, wie es der Richter sieht, falls das Ganze vor Gericht geht.
Und das ist dann wieder von Richter zu Richter verschieden, nicht umsonst heisst es: vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Härtegründe und Räumungsklage
Härtegründe und Räumungsklage
Räumungsklage und Verfahrenskosten
Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung
Räumungsklage, vorzeitig zum pünktlichem Auszug