gefragt von administrator am 30.11.1999
Nachträgliche Änderung der Berechnungsgrundlage
Nachdem ich 02/05 ausgezogen bin, habe ich jetzt eine Änderung derNebenkostenabrechnung für 2004 bekommen.
Als Begründung wird angegeben, dass die Umlage nach Verbrauch bzw nach Quadratmetern geändert werden muss, weil bei einer externen Buchprüfung
Diskrepanzen aufgetreten sind.
Ich weiß, dass eine NKA grundsätzlich noch ok ist, aber ich habe trotzdem
zwei Fragen:
1. Darf der Vermieter den Umlageschlüssel einseitung und nachträglich ändern?
2. Gibt es Obergrenzen für Nachzahlungen? Meine Vorrauszahlung war ca. 1080 EUR für 2004, jetzt will der Vermieter zusätzlich 600 EUR nachfordern.
Ich habe nur für die Schweiz eine Obergrenze von 20% bei Nachforderungen gefunden, für Deutschland (Berlin) nichts.
Thx,
Antworten
antwort von Susanne am
Der Vermieter kann nur Umlageschlüssel, die im Mietvertrag vereinbart sind, in Absprache mit dem Mieter ändern und das auch nur für das folgende Wirtschaftsjahr. Diese nachträgliche Änderung ist damit nicht gültig und muss nicht akzeptiert werden.Höchstgrenzen gibt es bei uns nicht.
antwort von COrthbandt am
Können Sie mir noch sagen, welcher Paragraph hierfür relevant ist?Ich werde aus dem BGB da nicht schlau.
