gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten

Hallo!

Mich würde nur interessieren, ob die Betriebskosten auf jeden Fall gelten, oder muss extra ein bestimmter Betrag dafür ausgewiesen werden.

Beispiel:
Man bestellt einen Container, damit die Gartenabfälle eines sehr großen Gartens abgefahren werden können.

Kann ich dem Mieter die anteiligen Kosten berechnen oder muss dies extra im Mietvertrag aufgeführt werden, für was und wieviel an Betriebskosten zu zahlen sind.

Muss wirklich jede Kleinigkeit, die im Laufe eines Jahres anfällt im Mietvertrag (bzw. in den Nebenkosten) aufgeführt werden.

Es kann ja mal sein, daß die Reinigung und Wartung der Heizung im Jahr öfter gemacht werden muss ???

Wie berechnet man dass denn im nachhinein, geht dass überhaupt, oder muss alles vorher geklärt werden.

Mfg

Karo
Stichwörter: betriebskosten

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