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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallihallo, liebe Forumsnutzende
ich wende mich in der Hoffnung an Euch, dass mir irgendjemand helfen kann..... Also: am 5.6. lag in unserem Briefkasten (wir sind vor 1 Jahr und 4 Monaten erst - über eine Maklerin vermittelt - eingezogen) ein Fresszettel, wir sollten eines unserer beiden Fahrräder "woanders" unterbringen - wie "vertraglich vereinbart". Es ist nichts "vertraglich vereinbart", besser noch: im Vertrag steht zur Mietfläche: "FahrRÄDER unter der Treppe". Als mein Freund (ob des bei einzug gewünschten "familiären Klimas"!) das Gespräch suchte und herausfinden wollte, ob es sich bei dem Ton des Zettels um ein Missverständnis handele, antwortetete die Vermieterin (die zwei Stockwerke unter uns wohnt) flapsig, das alles sei nicht ihr Problem und der Text im Vertrag eben "unglücklich formuliert". Noch überlegten wir insgeheim um einen Konsens, am nächsten Tag aber flatterte ein Brief ins Haus, sie (Verm.) wolle umgehend einen Besichtigungstermin für die Terrasse, auf der meine Kaninchen frei herumlaufen (während des Maklergesprächs mit Hinweis auf potenziell stärkere Geruchsbelästigung vor Zeugen und vor Unterschrift des Vertrags zweimal darauf hingeweiesen), da sie sich bereits mehrfach ob des Geruchs beschwert hätte. Ferner sei auf der Terrasse kein Gehege gestattet (witzigerweise hat SIE das Gehege vorgeschlagen..... - selbstverständlich haben wir, um die Platten der terrasse zu schützen, einen für die Aussennutzung vorgesehenen Drainageteppich verlegt - unter dem sehen die Kacheln aus, als seien sie unbenutzt). Dazu muss gesagt werden, dass sie DESWEGEN zur Besichtigung im februar erst in der Wohnung war, weswegen wir ihr den besichtigungstermin ausschlugen.....
Ich bin, da mir die ganze Sache nicht geheuer war und ich eigentlich immer noch annehme, dass der Grund für dieses seltsame Verhalten eindeutig ein anderer als die genannten sein muss, zur Maklerin gegangen und habe mir dort den Gesprächsverlauf über die Tierhaltung von vor über einem Jahr nochmals bestätigen lassen. Der Vermieterin habe ich geschrieben, dass ich das Gefühl habe, dass sie uns los werden möchte, ich sie hierzu beglückwünschen kann, da wir uns in Anbetracht der derzeitigen Situation (die wir nicht als unser Verschulden ansehen, da wir von dem anhaltenden scheinbaren Geruchsproblem bis zu diesem Brief schlicht nichts gewusst haben und bei Sorgen und Nöten immer persönlich vorgesprochen haben, statt seltsame Briefe zu schreiben) ohnehin den Gedanken in uns trügen, eine neue Bleibe zu suchen. Heute kam nun ein Einschreiben (nicht rechtsgültig, da keine Adressate im Schreiben genannt werden- und auch keine Kündigungsgründe....), das uns kündigt. NUN ist meine Frage (da ich, das Problem erzählend, eine neue Wohnung von Bekannten angeboten bekommen habe, da er 150 km weiter eine neue Stelle hat): MUSS ICH HIER WEITER MIETE ZAHLEN, AUCH WENN ICH VOR ABLAUF DER DURCH DIE VERMIETER GESETZTEN FRIST EINE WOHNUNG FINDE? Vor allem: muss ich weiter miete zahlen, wenn sie mich ohne wirklichen grund rausschmeisst? Ist es nicht gar so, das ich ihr die Umzugskosten inRechnung stellen lassen könnte? Kann ich nachträglich (ich bin echt sauer auf die.....) Mietrückforderung für die immer bezahlten aber nach einem Jahr erst erhaltenen Parkplätze verlangen?
Muss ich, die ich ja nun nicht gekündigt habe (wir haben eine Nachmieterklausel im Vertrag....) für die Kosten aufkommen, die dadurch entstünden, wenn ich beispielsweise bereits zum 1.9. statt zum (uns überhaupt nicht gelegen kommenden) 31.10. auszöge? (dann blieben noch drei Mieten....) - ich ging bisher davon aus, dass ich die Fortzahlung nur zu leisten habe, wenn ich selbst grundlos kündige - wie sieht das das Recht? Wichtig ist vielleicht auch, dass keinerlei Gespräch seitens der Vermieter gesucht wurde, sondern sie irgendwie nur auf Auszug drängen..... (ehrlich gesagt fand ich schon bei dem Gespräch bei der Maklerin komisch, als die Vermieterin uns nur für drei Jahre "drin" haben wollte.....)
Ich würde mich über Antwort sehr freuen
~^v^~

P.S: Ich habe mal was von "Kostenrückerstattung" bei grundloser Kündigung gehört - wisst ihr davon was? Denn ein Grund liegt eindeutig nicht vor - die sich anscheinend "beschwert" habenden "Nachbarn" waren nie bei uns.... auch schriiftliche Bitten, Vermerke oder Nachfragen gab es nie.... stattdessen haben wir mehrmals um Reparatur einiger Mängel gebeten, die nie erfolgt ist.....

1 Kommentar zu „Mietfortzahlung bei Vermieterkündigung?”

Gast Experte!

Nicht netter Fall,
Legen sie es Drauf an, die Kündigung ist nicht unbedingt ungültig.
Aussitzen kann schiefgehen.
Es geht um Kosten, die sie nicht zu verantworten haben.

Da der Fall komplex ist und ich leider kein Jurist, kann ich nur Raten:
Mieterschutzbund.
Ich habe mich eben in ähnlich Fälle eingelesen und leider hat jeder Fall ein anderes Ende (aber alle zu Gunsten der Mieter).
Die meisten haben fast alle Kosten ersetzt bekommen. Da sind die Kosten für dem Mieterbund das kleinste Übel.

Ich kann aber auch noch ein Buch empfehlen:
ARAG Ratgeber zum Mietrecht. Kein Pardon bei Mietärger. 10 Euro[/i:e5cd0]

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