gefragt von administrator am 30.11.1999
mietminderung
hallo,ich benötige dringend eine information bezüglich mietminderung.
folgende mängel bestehen:
- eines von zwei fenstern meiner wohnung lässt sich nicht öffnen.
- durch 2 dachfenster regt es rein
- dadurch bedingt entstanden große gelbe wasserflecken an einer wand
- seit 8 wochen lebe ich ohne gegensprechanlage und ohne
türaufdrücker,was bedeutet immer aus dem 2. stock herunterlaufen zu
müssen.
- mein briefkasten ist so schmal, dass postsendungen bei nachbarn
automatisch abgegeben werden.
auf die mängel wurde von mir mündlich und schriftlich hingewiesen.
um wieviel prozent kann/soll/darf ich die miete mindern?
für einen kurze, am liebsten schnelle info wäre ich sehr dankbar.
herzlichen dank!
anonym
Antworten
antwort von administrator am
Fenster regnet rein (wenn ich richtig lese pro Fenster)10% LG Darmstadt;WM 1985 S.22
Wasserflecken durch die Fenster mit ggf Schimmel
5% bis 10% AG Bad Bramstedt WM 1990 S.71
Gegensprechanlage UND Türdrücker
5% LG Berlin. GE 1992 S.159
Briefkasten
3% Weiss leider kein Gericht, habe den Fall selber gehabt
Quelle: ARAG Ratgeber zum Mietrecht
antwort von administrator am
hallo,und recht herzlichen dank für die info.
ich habe jetzt bereits die miete gemindert, allerdings nur um 10 %.
das war wohl falsch.
lg
anonym
