gefragt von administrator am 30.11.1999

mietminderung

hallo,
ich benötige dringend eine information bezüglich mietminderung.
folgende mängel bestehen:
- eines von zwei fenstern meiner wohnung lässt sich nicht öffnen.
- durch 2 dachfenster regt es rein
- dadurch bedingt entstanden große gelbe wasserflecken an einer wand
- seit 8 wochen lebe ich ohne gegensprechanlage und ohne
türaufdrücker,was bedeutet immer aus dem 2. stock herunterlaufen zu
müssen.
- mein briefkasten ist so schmal, dass postsendungen bei nachbarn
automatisch abgegeben werden.

auf die mängel wurde von mir mündlich und schriftlich hingewiesen.
um wieviel prozent kann/soll/darf ich die miete mindern?
für einen kurze, am liebsten schnelle info wäre ich sehr dankbar.

herzlichen dank!
anonym
Stichwörter: mietminderung

Antworten

antwort von administrator am
Fenster regnet rein (wenn ich richtig lese pro Fenster)
10% LG Darmstadt;WM 1985 S.22

Wasserflecken durch die Fenster mit ggf Schimmel
5% bis 10% AG Bad Bramstedt WM 1990 S.71

Gegensprechanlage UND Türdrücker
5% LG Berlin. GE 1992 S.159

Briefkasten
3% Weiss leider kein Gericht, habe den Fall selber gehabt

Quelle: ARAG Ratgeber zum Mietrecht

antwort von administrator am
hallo,
und recht herzlichen dank für die info.
ich habe jetzt bereits die miete gemindert, allerdings nur um 10 %.
das war wohl falsch.
lg
anonym

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