gefragt von administrator am 30.11.1999

bei der abnahme angeblich nachbesserung verweigert.

wer kennt sich aus?
ich habe bei der wohnungsabnahme gesagt, ich habe hier so viel renoviert, das ich jetzt nichts mehr machen möchte.
3 monate später kam ein brief von der anwältin meiner vermieterin in dem sie schadensersatz für allerlei dinge verlangt.

meine frage nun, langt meine aussage das ich nichts mehr machen möchte dahingegen aus, dass meine vermieterin mich nicht mit frist zur nachbesserung auffordern muß??

kennt jemand urteile?

Antworten

antwort von fin am
Das kommt ganz darauf was in Ihrem Mietvertrag steht. Wenn dort schwarz auf weiß steht was Sie alles renovieren müssen, es aber nicht gemacht haben, dann müssen Sie das auch tun.
Der Satz "Ich habe so viel in der Wohnung gemacht" ist gang und gäbe unter Mietern. Fakt aber ist, dass diese sehr oft nur Dinge gemacht haben, die sie selbst so wollten oder Veränderungen, die der Vermieter nicht gewollt oder nicht einmal gewußt hat.
Was man in einer Wohnung alles macht muß nicht identisch damit sein, was verlangt wird bei Auszug.

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