gefragt von administrator am 30.11.1999

Problem bei Wohnungsübernahme

Hallo,
gestern wollte ich meine neue Wohnung übernehmen. Das erste was mit aufgefallen ist, war das der Hausmeister kein Übernahmeprotokoll machen wollte. Als ich die Wohnung betrat, stellte ich fest, dass diese in einem stark verschumtzten Zustand hinterlassen wurde. Der Vermieter hat mir gesagt, dass der Vormieter z.b die Bodenleisten streichen muß, dies ist aber nicht geschehen. Das Klo ist z.b auch mit Fäkalien verschmutz und an einer Wand befindet sich ein Schimmelfleck.
Ich habe der Vermieterin geschrieben, dass ich die Wohnung so nicht übernehmen möchte und und um eine Antwort bitte.

Als ich am Abend dann den Vertrag noch mal gelesen habe, ist mir eine Klausel unangenehm aufgefallen.
"Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigem Zustand"
Ich habe den Vertrag 2 Wochen vor übernahme unterschrieben. Zu dem Zeitpunkte wohnte der Vormieter noch in der Wohnung.

Meine Frage ist , kann der Vermieter jetzt von mir verlangen, die Wohnung so zu übernehmen.
Ich konnte ja nicht wissen, dass der Vormieter seinen Pflichten nicht nachkommt und die Wohnung mir in einem solchen Zustand übergeben wird.
Stichwörter: problem + wohnungsübernahme

Antworten

antwort von Mucki351908 am
Hallo,
ich hab auch ein problem hier. Mein Vermieter hat mir nämlich eine Wohnung angeboten, hat mir vor 4-6 Wochen mündlich gesagt, daß er die Wohnung vollständig renoviert (neuer Laminatboden, neue Fliesen in der Küche + komplett weiß streichen u. Beuler im Badezimmer entfernen).
und nun steht im Mietvertrag eine Klausel drin: "Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in gegenwärtigem Zustand!"
Schiftlich weigert sich mein Vermieter, mir das schriftlich zu bestätigen, was genau vor Einzug noch in der Wohnung renoviert werden soll.
Er weigert sich einfach u. fragte mich, ob ich denen nicht trauen würde.
Er hätte das mit seinen mietern immer so mündlich abgesprochen.

Tja, aber im Mietvertrag steht nun mal die Klausel: "Der Mieter übernimmt die Wohnung in gegenwärtigem zustand!" und Ich habe mich bereits erkundigt, das bedeutet, dass ich die Wohnung so übernehme wie gesehen. Dass sie nichts machen. Und meine Kaution, die sollte eigentlich auch mit der jetzigen Wohnung verrechnet werden, jetzt wird verlangt, daß ich erst mal eine neue Kaution bezahlen soll - das können die vergessen - und ich zahle die Kaution sowieso erst zum Einzugsdatum, zum 01.09. - und nicht früher.
Ich glaub, ich spinne......naja, Montag habe ich einen Termin beim Mieterschutzbund deswegen. Da werde ich mich nochmal genau erkundigen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Für Wohnungsübernahme Abstandszahlung
Wohnungsübernahme Lassen Sie sich die Wohnung protokollarisc
Problem mit Vermieter
Bin Inhaber einer Hausverwaltungsfirma und habe ein Problem
Problem mit Nebenkosten, in 2-er WG !