gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine Erstattung von Telefonkosten

Keine Erstattung von Telefonkosten

Die Aufwendungen für Telefongespräche gehören nicht zu den Bewerbungskosten eines Arbeitssuchenden, die von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können.

Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2004 – B 7 AL 62/03 R
Stichwörter: erstattung + keine + telefonkosten

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