gefragt von administrator am 30.11.1999
Keine Erstattung von Telefonkosten
Keine Erstattung von TelefonkostenDie Aufwendungen für Telefongespräche gehören nicht zu den Bewerbungskosten eines Arbeitssuchenden, die von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können.
Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2004 – B 7 AL 62/03 R
