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Einbau eines Heizkörpers in Wintergarten genehmigungsfähig

Ein Wohnungseigentümer wollte in seinen von der Eigentümergemeinschaft genehmigten Wintergarten nachträglich einen Heizkörper einbauen lassen. Die Miteigentümer befürchteten eine Erhöhung der Heizkosten und versagten die beantragte Zustimmung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab den Miteigentümern insoweit recht, dass der Einbau des Heizkörpers eine bauliche Veränderung darstellt, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Im konkreten Fall durfte die Zustimmung jedoch nicht verweigert werden, da die auf das Sondereigentum beschränkte Veränderung für die anderen Eigentümer keinerlei Nachteile mit sich brachte. Auch eine Erhöhung der Heizkosten war nicht zu befürchten, da ja die Heizfläche nicht vergrößert, sondern nur die Art der Beheizung verändert wurde.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.07.2004
3 Wx 66/04
NZM 2004, 835
NJW Spezial 2004, 339
OLGR Düsseldorf 2005, 1

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