gefragt von administrator am 30.11.1999
Beschädigung der Wohnungstür nach Einbruch
Bei uns wurde vor Kurzem in der Mietwohnung eingebrochen,dabei wurde die Wohnungstür so stark beschädigt, dass Sie sich nicht mehr sicher schließen lässt.
Meine Frage nun: Wer muss für die Reparatur des Schadens aufkommen?
Grüße Oliver
