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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage bezügl. einer Mietbürgschaft:

Ich hatte eine Mietbürgschaft für meinen Ex-Freund übernommen, diese ist nun beendet, da seine Eltern die Bürgschaft übernommen haben.
Der Vermieter hat nun das Original meiner Bürgschaft nicht an mich (Bürgin) zurückgesendet, sondern an meinen Ex (Mieter).
Dieser rückt die Urkunde jedoch nicht heraus.
Wat nu?
-wie komme ich an die Bürgschaft heran?
-stehe ich als Bürgin noch in der Pflicht, solange ich das Original nicht besitze?
-durfte der Vermieter die Bürgschaft an den Mieter aushändigen, trotz meiner Bitte, es an mich zu schicken?
Würde mich über eine Info sehr freuen
Gruß
S.
Stichwörter: herausgabe + mietbürgschaft

0 Kommentare zu „Herausgabe der Mietbürgschaft”

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