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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einen wunderschönen erstmal,
habe einige Fragen zu meinem ehemaligen Mietverhältnis.

Zur Situation:
-Mein ehemaliger Vermieter verlangt 800€ Nebenkosten Nachzahlung.
-Mietvertrag habe ich nicht mehr, eine richtige Rechnung habe ich ebenfalls, auch auf mehrfachem Verlangen hin, nicht erhalten. Nur eine Selbsterstellte Abrechnungstabelle, über die gezahlten Mietbeträge und der zugehörigen Nebenkosten, allerdings keine direkte Rechnung zu jedem aufgeführten Betrag.
-Mein Vermieter weigert sich, eine Kopie des Mietvertrages auszuhändigen.
-Gemietet wurde die Erdgeschosswohnung(48qm²) einer Doppelhaushälfte.
-Das Mietverhältnis besierte auf einer eher freundschaftlichen, vertrauenswürdigen Basis, wodurch ich das jetzige Verhalten der ehemaligen Vermieter denke, dass ich hintergangen wurde.
-Mietverhältnis war am 28.02.04 beendet

Fragen hierzu:
-Ist der Vermieter verpflichtet eine Kopie auf mein Verlangen als ehemaliger Vertragspartner auszuhändigen?
-Kann ich eine vollständige Aufschlüssellung der Kosten(Zählerstände, Kostenverteilung auf das Haus,usw.) verlangen, und mich vor Erhalt dieser weigern die Kosten zu tragen, auch wenn eine handschriftliche schriftliche Vereinbarung unterschrieben wurde, die Kosten bis zu einem angegebenem Datum zu tragen?
-Wer ist Verpflichtet den Vertrag zu ändern, wenn, z.B. ein im Mietvertrag nicht erwähnter Untermieter zugezogen ist?
-Ist es vom Vermieter zulässig, die Nebenkosten des gesammten Hauses(also nicht nur des Erdegeschosses) auf mich abzuwickeln, wenn der Rest des Hauses lehr stand?
-Eine schriftliche Vertragskündigung hat es von beiden Parteien nicht gegeben, besteht somit das Mietverhältnis somit noch oder ist das auf drei Jahre angesetzte Mietverhältnis somit ausgelaufen?

vielen Dank im Vorraus
Heiko

0 Kommentare zu „Nebenkostennachbelastung rechtens?”

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