gefragt von administrator am 30.11.1999

Schimmelbildung durch Wasserschaden

Wir haben ein großes Problem.
Am 19.11.05 ist eine Handgroße Wasserblase an der Küchendecke enstanden und auch aufgegangen.
Nachdem wir beim Mieter über uns nachgefragt haben und dort nichts sichtbar war haben wir ein Gas- wasserinstallateur angerufen . Dieser konnte keine Defeckte Leitung oder gebrochenen Rohre festellen. Als wir versuchten unter die Deckentapette zu schauen, löste sich die gesamte Tapette der Decke und jede Menge schwarzer Schimmel kam zum Vorschein. Der Vermieter wurde informiert und möchte die Decke nun ereneuern. Aber um wieviel % können wir die Miete mindern???
Und der Vermieter verlangt von uns , dass wir die gesamte Küche aus und auch wieder einräumen. Wir sind aber beide Berufstätig . Kann man da nicht auf eine Firma bestehen die alles raus räumt?
Und wie sieht das an den Tagen aus wo wir defenitiv nicht kochen können. Ist das in der Minderung enthalten oder kommt das noch oben drauf?


Vielen Dank
Stichwörter: schimmelbildung + wasserschaden

Antworten

antwort von fin am
Sie können nicht auf eine Firma bestehen, die Ihnen auf Kosten des Vermieters die Küche ausräumt. Schließlich sind das Ihre persönlichen Sachen und die darf erst einmal niemand anderes anfassen.
Den Schaden muss der Vermieter beheben, aber nicht unbedingt Ihre Küche ausräumen. Sie können beispielsweise die Küche auch drin lassen, müssen aber dann mit Dreck an den Schränken rechnen. Wenn Sie zu bequem sind, um sie auszuräumen, dann können Sie die Schränke auch abdecken. Ich denke eine gütliche Einigung mit dem Vermieter (auch des Kochens wegen) sollte drin sein. Zwar hat er den Schaden zu verantworten, wenn nicht die Leute oben drüber Wasser in der Wohnung hatten. Sie aber müssen die Sache durch Forderungen nicht noch schlimmer machen wie sie schon ist.

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