gefragt von administrator am 30.11.1999

Baurecht Insolvenzrecht - Baumängelrecht Aufrechnung Schaden

Baurecht Insolvenzrecht - Baumängelrecht Aufrechnung Schadensrecht

BGH - OLG Nürnberg - LG Weiden
22.9.2005
VII ZR 117/03

§ 95 Abs. 1 Satz 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus.

InsO § 95 Abs. 1 Satz 3

Aktenzeichen: VIIZR117/03 Paragraphen: InsO§95 Datum: 2005-09-22

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