gefragt von administrator am 30.11.1999

hab`mal ne` Frage.....

wie schaut es mit dem Kündigungsfristen bei Modernisierungsmaßnahmen (Außenfasaderenovierung) OHNE VORANKÜNDIGUNG aus? Kann man hier auch v. Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?
Stichwörter: frage + hab`mal + ne`

Antworten

antwort von Susanne am
Scheint sich offenbar nur um Instandhaltungsarbeiten zu handeln, wenn ohne Modernisierungsankündigung, demnach auch keine Mieterhöhung und dadurch keine Sonderkündigung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Frage wegen qm..........und was zur Wohnung gehört?
Bei meiner Frage get es um die Wasserabrechnung!
Frage zum Heizkostenablesedienst
Frage zu § 556 (3) BGB!
Ich habe eine Frage zu § 556 (3) BGB!