gefragt von administrator am 30.11.1999
Ausnahmsweise Absetzbarkeit ausländischen Schulgelds
Ausnahmsweise Absetzbarkeit ausländischen SchulgeldsDer Bundesfinanzhof weicht erstmals von seinem Grundsatz ab, dass Eltern das für ihre Kinder gezahlte Schulgeld für eine ausländische Schule nicht gemäß § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe abziehen können. Handelt es sich um eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte ausländische Schule, kann das Schulgeld steuermindernd geltend gemacht werden. In einem derartigen Fall ist - so die Begründung - eine steuerliche Bevorzugung reicher Eltern nicht zu befürchten.
Urteil des BFH vom 14.12.2004
XI R 32/03
Pressemitteilung des BFH
