gefragt von administrator am 30.11.1999

Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Garteninstandsetzung

Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Garteninstandsetzung

Werden bei der Reparatur eines Wohngebäudes erhebliche Schäden an der Gartenanlage verursacht, können nicht nur die Reparaturkosten am Haus, sondern auch die durch die Wiederinstandsetzung des Gartens entstehenden Kosten anteilig für das zum Haus gehörende Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen werden.

Urteil des BFH vom 06.10.2004
VI R 27/01
Pressemitteilung des BFH

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Die Kosten der Wasserversorgung
Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungs
Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Las
Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung