gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung

vermieter verklagt uns wegen "Schöhnheitsreparaturen",obwohl besenrein im Mietvertrag drin steht.Wir hätten die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurück gegeben.(Farbige Tapeten) Was heißt ordnungsgemäß und haben wir Chancen vor Gericht zu gewinnen?
Stichwörter: renovierung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Renovierung (unterlassene)
nach 4 monaten noch vorderung zu renovierung nach auszug!
Renovierung bei Asuzug
Renovierung beim Auszug
[b]Renovierung trotz kurzer Mietzeit?[/b]