gefragt von administrator am 30.11.1999

Hotelkosten am Einsatzort als Werbungskosten

Hotelkosten am Einsatzort als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte absetzbare Werbungskosten darstellen können, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies wurde bei einer im Ausland lebenden Flugbegleiterin bejaht, die zwischen Flügen und während Fortbildungsmaßnahmen am Frankfurter Flughafen regelmäßig im Hotel übernachten musste.

Urteil des BFH vom 05.08.2004
VI R 40/03
Pressemitteilung des BFH

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Arbeitnehmer muss grundsätzlich jeden Einsatzort akzeptieren
Hotelkosten bei Bauverzögerung
Werbungskosten: Aufwendungen für berufsbegleitendes Hochschu
Werbungskosten: Aufwendungen für Umschulungsmaßnahme
Vorab entstandene Werbungskosten bei Berufsausbildung