gefragt von administrator am 30.11.1999

Kinderfreibetrag trotz fehlender Beantragung

Kinderfreibetrag trotz fehlender Beantragung

Haben Eltern ihrer Einkommensteuererklärung die vollständig ausgefüllte „Anlage Kinder“ beigefügt, muss das Finanzamt den jährlichen Ausbildungsfreibetrag von derzeit 924 Euro auch dann berücksichtigen, wenn in der Steuererklärung der Teil zur Beantragung des Freibetrages versehentlich nicht ausgefüllt wurde. Eine nachträgliche Berücksichtigung des Kinderfreibetrages kann sogar verlangt werden, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid bereits abgelaufen ist.

Urteil des BFH vom 30.10.2003
III R 24/02
Pressemitteilung des BFH

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kündigungsfrist trotz Nachmieter
Kündigung wegen fehlender Kaution
Kündigen trotz Mietvertrag auf Zeit???
Briefkasten (fehlender)
Abrechnung Wasser trotz Wohnungswasserzähler nach Personen !