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neue Küche?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo, habe ein paar Fragen.
Vor 12 jahren iust mein freund in eine Wohnung seines Sportvereins eingezogen, ohne Mietvertrag. jetzt soll es einen Mietvertrag geben. In der wohnung liegt ein Teppich, der nach über 12 Jahren und wechselnden WG`s nicht mehr zu vertreten ist. Können wir einen neuen fordern? Ausserdem gibt es eine Einbauküche ( nicht im Mietvertrag erwähnt), welche auch langsam kaputtgeht und der Ofen schon kaputt ist, einfach Altersschwäche. Können wir eine neue Küche verlangen oder zumindest einen neuen Herd?
Stichwörter: küche + neue

1 Kommentar zu „neue Küche?”

 Susanne Experte!

Ohne einen schriftlichen Mietvertrag existiert jedenfalls ein mündlicher, auch wenn dies selten vorkommt. Er resultiert daraus, dass der Mieter regelmässig die Miete überweist und der Vermieter die Wohnung zur Verfügung stellt.
Wenn Küche und Teppich bei Einzug schon da waren, gehören Sie zur Mietsache und der Vermieter ist für Instandhaltung verantwortlich.
Mängel sind dem Vermieter schriftlich mitzuteilen und eine Frist zur Beseitigung ist zu setzen. Gerät der Vermieter in Verzug, so kann man entweder die Miete mindern oder man beseitigt den Mangel selbst und zieht die Kosten von der Miete ab.

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