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Susanne
Ohne einen schriftlichen Mietvertrag existiert jedenfalls ein mündlicher, auch wenn dies selten vorkommt. Er resultiert daraus, dass der Mieter regelmässig die Miete überweist und der Vermieter die Wohnung zur Verfügung stellt.
Wenn Küche und Teppich bei Einzug schon da waren, gehören Sie zur Mietsache und der Vermieter ist für Instandhaltung verantwortlich.
Mängel sind dem Vermieter schriftlich mitzuteilen und eine Frist zur Beseitigung ist zu setzen. Gerät der Vermieter in Verzug, so kann man entweder die Miete mindern oder man beseitigt den Mangel selbst und zieht die Kosten von der Miete ab.
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