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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab großes Problem mit meinem Mitbweohner. Ich bin Anfang September in eine WG eingezogen, wir sind nur 2 Personen. Er war damit einverstanden, dass ich meine Katze mitbringe. Jetzt ist es so, dass sie hin und wieder auf ein Badehandtuch pinkelt, was auf dem Boden liegt. Das mache ich selbstverständlich immer weg, sobald ich es bemerke. ausserdem hat sie die Wände zerkratzt, was ich aber bereits behoben habe. Ich denke dass dies die Reaktion ist, weil sie momentan nicht mehr raus kann, so wie es früher der fall war. Aber wie gesagt, ich beseitige die Dinge immer wieder, sobald sie mir auffallen.

Nun hat mir mein Mitbewohner mit fristloser Kündigung geroht, weil es eine Geruchsbelästigung und eine Zerstörung der Wohnung wäre, wenn dieser Zustand weiterhin bliebe, kann er das bei einem befristeten Mietvertrag, obwohl ich die Sachen immer wieder repariere und saubermache?

ausserdem hat er mir jetzt (Ende November) geschrieben, dass er eine Nebenkostenerhöhung von 50 Euro fordert, da seine neue Monatsabrechnung 100 Euro beträgt. Hier muss man noch bemerken, dass vor mir breits immer schon zwei leute in der Wohnung gewohnt haben und im September sogar drei Menschen. Kann er einfach so diese Erhöhung durchsetzen? Ich mein, ich wohne dort erst seit 3 Monaten.

Als drittes kommt noch, dass er sich im Haushalt gar nicht beteiligt, er putzt nicht und sämtliche Aufgaben bleiben bei mir hängen. ausserdem komme ich weder ans Telefon noch an den Internetzugang, obwohl dies vor Einzug mündlich vereinbart wurde, ich denke sowas müsste ja auch zur Regel gehören. Dadurch musste ich mir nämlich einen Genionvertrag holen und habe dadurch Extrakosten. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße

Michael
Stichwörter: mitbewohner + Ärger

0 Kommentare zu „Ärger mit dem Mitbewohner”

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