gefragt von administrator am 30.11.1999
Werbungskosten: Aufwendungen für Umschulungsmaßnahme
Werbungskosten: Aufwendungen für UmschulungsmaßnahmeAufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt werden. Damit ändert der Bundesfinanzhof seine jahrelang umstrittene Rechtsprechung.
Urteil des BFH vom 04.12.2002
VI R 12 0/01
NJW 2003, 533
