gefragt von administrator am 30.11.1999
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Steuerliche Anerkennung von UmzugskostenUmzugskosten können nur dann steuerlich Anerkennung finden, wenn die Fahrzeit zur Arbeit um mindestens 1 Stunde pro Tag verkürzt wird. Private Gründe, wie etwa Familienzuwachs, spielen bei der steuerlichen Beurteilung keine Rolle.
Urteil des BFH vom 23.03.2001
VI R 189/97
Der Betrieb 2002, 77
