Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträ
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Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge
1.8.2001 4 AZR 7/01
Die Angabe der Höhe einzelner tariflich geregelter Ansprüche des Arbeitnehmers in einem Formulararbeitsvertrag bei einer in diesem vereinbarten gleichzeitigen umfassenden Bezugnahme auf die "jeweils gültigen Tarifverträge" kann als bloße Information des Arbeitnehmers über die Höhe ihn besonders interessierender Ansprüche auszulegen sein.
Auslegung eines Formulararbeitsvertrages
BGB §§ 133, 157
Aktenzeichen: 4AZR7/01 Paragraphen: BGB§133 BGB§157 Datum: 2001-08-01