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Tarifvertragsrecht Verdienst- und Entlohnung - Tarifvertragsauslegung Zulagen

26.9.2001 10 AZR 526/00
Wachstationen in psychiatrischen Kliniken, die nicht für Intensivbehandlung und Intensivüberwachung im Sinne der Richtlinien der Deutschen Krankhausgesellschaft für die Organisation der Intensivmedizin in den Krankenhäusern vom 9. September 1974 eingerichtet sind, sind keine Einheiten für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT. Die dort beschäftigten Angestellten im Pflegedienst haben daher keinen Anspruch auf die sog. Intensivzulage gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. (1 a) zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT.

Anspruch auf "Intensivzulage" neben "Psychiatriezulage"; Einheit für Intensivmedizin in einem Landeskrankenhaus
BAT Anlage 1 b Abschnitt A Protokollerklärung Nr. 1 Abs. (1) b), Abs. (1 a) und Protokollerkärung Nr. 3

Aktenzeichen: 10AZR526/00 Paragraphen: Datum: 2001-09-26

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