gefragt von administrator am 30.11.1999

Arbeits- und Angestelltenrecht - Krankheit

Arbeits- und Angestelltenrecht - Krankheit

16.10.2001 V ZR 408/00
Der Unternehmer, der an den Beschäftigten bei dessen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung das Gehalt weiterbezahlt, darf sich entsprechend dem Rechtsgedanken des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auf die ohne zeitliche Lücke vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verlassen, wenn nicht tatsächliche Umstände ernsthafte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Inhalts der ärztlichen Zeugnisse begründen.
BGB §§ 616, 823 Aa ZPO § 287

Aktenzeichen: VZR408/00 Paragraphen: BGB§616 BGB§823 ZPO§287 Datum: 2001-10-16
Stichwörter: angestelltenrecht + arbeits + krankheit

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