Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen
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Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen
01.08.2001 4 AZR 298/00
1. Ob die Leitung einer Organisationseinheit - hier Außenstelle eines Kreisjugendamtes - ein einziger Arbeitsvorgang ist, bleibt offen. Die neben der Leitungstätigkeit wahrgenommenen Aufgaben eines Sachbearbeiters wären dann Zusammenhangstätigkeiten.
2. Zur Darlegungslast bei Aufbaufallgruppen: Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen.
Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst und Vergütungsgruppen der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA; Darlegungslast im Eingruppierungsrechtsstreit
BAT 1975 §§ 22, 23 Anlage 1 a zum BAT/VKA "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" VergGr. V b, IV b, IV a sowie Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst VergGr. V b Fall-gruppe 1 a, VergGr. IV b Fallgruppe 1 a, VergGr. IV a Fallgruppen 1 a, 1 b BGB §§ 1706 aF, 1709 aF, 1791 b, 1791 c, 1685 aF, 1686 aF FGG § 67 ZPO § 253, § 286, § 717 Abs. 2
Aktenzeichen: 4AZR298/00 Paragraphen: BAT§22 BAT§23 BGB§1706 BGB§1709 BGB§1791b BGB§1791c BGB§1685 BGB§1686 FGG§67 ZPO§253 ZPO§286 ZPO§717 Datum: 2001-08-01