gefragt von administrator am 30.11.1999
Rechtzeitige Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
Rechtzeitige Geltendmachung von UrlaubsabgeltungsansprüchenUrlaubsabgeltungsansprüche bestehen auch bei streitiger Beendigung und rückwirkender Einigung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens nur, wenn die Urlaubsansprüche rechtzeitig im Kalenderjahr bzw. im tariflich festgelegten Übertragungszeitraum (meist bis zum 31. März des Folgejahres) geltend gemacht wurden.
Verlangt der Tarifvertrag die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen, so genügt die Aufforderung, diese Ansprüche abzurechnen zur Einhaltung der Verfallfrist für Entgeltansprüche nicht.
Urteil des LAG Nürnberg vom 11.03.2003
6 Sa 237/02
Pressemitteilung des LAG Nürnberg
