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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
wir haben gestern unsere nebenkostenabrechnung erhalten. jetzt haben wir eine kurze frage: wir haben eine eigene hofeinfahrt zu unserer wohnung, die nur wir benutzen und ienen kleinen vorgarten, im mietvertrag steht drin, dass wir uns verpflichten, den kleinen vorgarten selbst zu pflegen, wir räumen auch den schnee im winter und fegen die hofeinfahrt... und jetzt sehen wir in der nebenkostenarbechnung, dass uns der vermieter die kosten für einen hausmeister in rechnung stellt, den wir überhaupt nicht in anspruch nehmen? kann man dies einfach kürzen aus der abrechnung?
Stichwörter: hausmeistertätigkeiten

2 Kommentare zu „Hausmeistertätigkeiten”

Gast Experte!

Hallo Gast,

ich würde den Vermieter um Einsicht in die Belege und den Vertrag zur Position des Hausmeisters bitten. Dann sollte erkennbar werden, was der Hausmeister mit deiner Wohnung zu tun hat.

Einfach kürzen führt zu nichts außer Streit. Du kannst die Berechtigung zur Kürzung ja nicht beweisen.

Viele Grüße
Volker

volker* Experte!

Hallo Gast,

ich würde den Vermieter um Einsicht in die Belege und den Vertrag zur Position des Hausmeisters bitten. Dann sollte erkennbar werden, was der Hausmeister mit deiner Wohnung zu tun hat.

Einfach kürzen führt zu nichts außer Streit. Du kannst die Berechtigung zur Kürzung ja nicht beweisen.

Viele Grüße
Volker

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