Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

folgender fall:

mieter zieht in eine mietswohnung ein und bekommt 1-2 wochen später probleme mit den bronchien, husten etc. die symptome verschlimmern sich. einige wochen später, wo man sicher sein kann, es ist keine erkältung oder ähnliches wird der arzt befragt. der arzt fragt, ob das haus feucht ist..es war mal feucht, ist aber nun laut gutachten nicht mehr der fall. mieter entscheidet sicht, eine neue whg zu suchen. es vergehen wieder 2 monate, dann zieht er aus und die probleme verschwinden überwiegend, dennoch bleibt ein bronchienproblem etwas bestehen.
den alten mietvertrag hatte mieter fristlos gekündigt, was vermieter nicht anerkannte, da ja laut fachaussagen, das haus nicht feucht sei.

im zeitraffer:
einzug im juli 2005
kündigung im oktober 2005
auszug oktober 2005
offzielles ende mietervertrah 31.12.2005

nachdem der mieter nun ausgezogen ist, wird er in seinem wohnort angesprochen auf das haus, in dem er lebte. ihm wird gesagt, es sei ein offenes geheimnis und man rede schon lange drüber, das im putz des hauses chemikalien seinerzeit verwendet wurden, die bei manchen menschen zu reizhusten und bronchienproblemen führen können.

was kann der mieter nun machen?
erstmal meite für den monat dez. 2005 aussetzen?
klagen auf fahrlässige körperverletzung, da man ihm nichts sagte?
welche möglichkeiten hat er den putz untersuchen zu lassen und wer zahlt diese kosten?

wenn der putz tatsächlich problematisch ist, hat er dann ein recht seine miete der vergangene monate zurück zu erhalten und für den körperlichen schaden, der ihm entstand ersatz zu erhalten?


ein fall aus dem leben :)

viele grüße

1 Kommentar zu „Krank durch Whg - Körperverletzung - Schadenersatz”

Mietorian

ich sollte noch hinzufügren,

dass der mieter ohnehin schon lange unter bronhcialproblemen leidet, die aber über die letzten jahre keine probleme mehr machten und erst nach dem einzig die whg sich extrem verschlimmerten und eben nach dem auszug wieder abklingen

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