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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Jetzt hab ich den Salat!

Mir ist folgendes passiert. Ich habe sehr kurzfristig eine Wohnung in eine 300 km entfernten Stadt finden müssen. Dazu bin ich zu nem Makler gegangen. Nach einigen Besichtigungsterminen, die vom Makler vorgeschlagen wurden, hab ich dann auch einen nehmen wollen. Der Vermieter war da soweit mit mir einig. Eine Tag später wollte er dann nicht mehr. Blöd für mich da ich am nächsten Tag schon den Umzugswagen bestellt hatte. Nachdem ich schon eine Wohnung hatte und den Umzugswagen bestellt. Also saß cih nun da ohne Wohnung. Zum glück hatte ich aber noch von den anderen Besichtigungsterminen ne V-Karte einer Vermieterin. Die reif ich dann an und die Sache ging klar.
Also wie gesagt am nächsten Tag bin ich dann mit Sack und Pack umgezogen. Der Makler von beiden Wohnunge war der gleiche und er meldet sich dann während des Umzuges und drückte sein bedauern aus. Ich zog also ein. Zahlte am Tag in Bar gegen eine Quittung die erste Miete. Ich habe dabei aber nichts unterschrieben.
Am abend stellte ich dann fast das der Kühlschrank nicht ging, im halben Bad Wasser stand, die Wände lauter Löcher hatten und die Klospülung nicht richtig funktionierte. Tagsdrauf reif ich die Vermieterin an und erzählte ihr von den Mängeln. Nach einigem zögern und hin un her wurden die Mängel innerhalb einer Woche beseitig. Im laufe der Woche stellte ich aber neue Mängle fest. Fenster im Wohnzimmer sind undicht, Ofen ist defekt. Kaum Warmwasser beim duschen etc.. Also unterschreib ich wieder keine Mietvertrag und unterrichte erneut die Vermieterin. Die sagte sie will auch das beseitigen. Ich entschloss mich aber nun mir eine neue Wohung zu suchen. Ich habe es etwa 10 tage nach Einzug mitgeteilt und sie sagte "ok dann gehen Sie zum nächten ersten wieder raus". Ich sagte daraufhin i. O.. und bis dahin alles ok.
Nun hat sich allerdings der Makler gemeldet und zu mir gesagt er wisse ja das es schon wieder scheif gelaufen sei und ich solle doch nicht wie üblich 2 MM Profision zahlen sondern nur ne halbe. Ich sagte zu ihm das ich garnichts zahle und das ich es frech finde das er überhaupt geld von mir will. Naja er erzählte mir was von nem mündlichen Mietvertrag und nachfristen wegen der Mängel etc.. Ich sagte das ich ja schon ne nachfrist eingeräumt habe und nun noch mehr Mängel aufgetretn seien. Ne erfolgreiche vermittlung kann man die 2 Versuche ja nun nicht nennen. Also ich habe bis dato keinen Mietvertrag unterschreiben. Es gibt anscih auch keinen schriftlichen Beweis das ich in der Wohnung war und vorallem wie lange. Nun wie sieht die rechtliche Lage aus. Muss ich denn Makler bezahlen oder nicht?
Wenn ja dann armes Deutschland!
Gruß Oliver...und Danke für die Antworten
PS: Sorry für die Schreibfehler
Stichwörter: rücktritt

1 Kommentar zu „Rücktritt”

Gast Experte!

hallo,

der makler hat auf jedenfall recht, auch ein mündlicher mietvertrag ist gültig !

und wenn die vermieter zugestimmt hat, das diese mit dem auszug zum ersten einverstanden ist, sollte es da auch keine probleme geben.

wie sieht es den beim makler aus, hat er überhaupt einen beweis, das sie die wohnung über ihn bekommen haben ? wenn nicht, was wäre denn, wenn sie sagen "von einem freund/zeitung oder sonstiges" haben sie erfahren, das eine wohnung zu vermieten ist, dann hat der makler wohl auch kein anrecht auf eine makler courtage ...

gruß

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