gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückzahlung Mietkaution unter Einbehalt von 400 EUR

Hallo,

ich habe folgende Frage an die Gemeinschaft:

Wir haben unsere Mietswohnung in der wir seid nunmehr 3 Jahren wohnen von der Eigentümerin gekauft. Nachdem der Kauf abgewickelt wurde und wir unsere Mietkaution zurückerhalten wollten behält sich die Eigentümerin ein Einbehalt von 400 EUR für die Nebenkostenabrechnung 2005 vor. Zumal kann man bei uns davon ausgehen, daß die Abrechnung erst Ende des Jahres 2006 erfolgt.

Ist das überhaupt rechtens?
Stichwörter: einbehalt + eur + mietkaution + rückzahlung + unter

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