gefragt von administrator am 30.11.1999
Keine Verlängerung der tariflichen Ausbildungszeit durch Bet
Keine Verlängerung der tariflichen Ausbildungszeit durch BetriebsvereinbarungIst die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit durch Tarifvertrag geregelt, können die Betriebsparteien die Ausbildungszeit nicht durch eine Betriebsvereinbarung verlängern. Eine solche Regelung ist wegen Verstoßes gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3, Satz 1 BetrVG unwirksam.
Für volljährige Auszubildende kann jedoch im Einzelfall die Summe der Berufsschulzeit und der betrieblichen Ausbildungszeiten kalenderwöchentlich größer sein als die regelmäßige tarifliche Wochenausbildungszeit.
Urteil des BAG vom 13.02.2003
6 AZR 537/01
MDR 2003, 1056
