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Insolvenzbedingte Kündigung während Altersteilzeit

Die Stilllegung eines Betriebs stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart wurde und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann. Dies gilt auch für eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter.

Urteil des BAG vom 05.12.2002
2 AZR 571/01
MDR 2003, 937

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