gefragt von administrator am 30.11.1999

Insolvenzbedingte Kündigung während Altersteilzeit

Insolvenzbedingte Kündigung während Altersteilzeit

Die Stilllegung eines Betriebs stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart wurde und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann. Dies gilt auch für eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter.

Urteil des BAG vom 05.12.2002
2 AZR 571/01
MDR 2003, 937

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig
Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn 2 hohe Nachforder
Kündigung Der Mieter kann kündigen