gefragt von administrator am 30.11.1999
Handelsvertreter: Folgen bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Handelsvertreter: Folgen bei unerlaubter KonkurrenztätigkeitHat sich ein Handelsvertreter verpflichtet, in dem ihm zugeteilten Gebiet keine Konkurrenzprodukte anzubieten, berechtigt eine Zuwiderhandlung den Dienstherrn nicht nur zur fristlosen Kündigung. Der abtrünnige Handelsvertreter verliert in einem solchen Fall auch seinen gesamten Ausgleichsanspruch.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 15.10.2003
1 U 159/03
Pressemitteilung
