gefragt von administrator am 30.11.1999

Änderung abgeschlossener Nebenkostenabrechnungen

Hallo,
mein Vermieter will die abgeschlossenen Nebenkostenabrechnungen aus 2000 bis 2003 ändern. Seinen Angaben zu folge sind die Kanalgebühren geändert worden. Nicht durchgeführte Nebenkostenabrechnungen nach dem alten Mietrecht verjähren nach 4 Jahren, nach dem neuen nach 12 Monaten. Wann sind Nebenkostenabrechnungen nicht mehr anfechtbar? Im Forum habe ich leider nichts dazu finden können.
Nach nochmaliger durchsicht meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, das mein Vermieter mit falschen Zahlen zu seinen ungunsten gearbeitet hat. Kann er jetzt diese zurückliegenden NK-Abrechnungen ändern?

Antworten

antwort von administrator am
ne, kann er nicht,

eine Änderung der Abrechnung aufgrund fehlerhafter vorangegangener Abrechnungen ist unzulässig !

Andererseits, wenn der Vermieter bereits abgerechnet hat (z. B. für 2001, 2002, 2003) und die Salden ausgeglichen wurden, sprich, Guthaben oder Nachzahlungen geleistet wurden, ist die Betriebskostenabrechnung abgeschlossen !

gruss plague

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Nebenkostenabrechnungen von 1996-2003
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