gefragt von administrator am 30.11.1999

Ausbildungskosten für auswärtigen Blockunterricht

Ausbildungskosten für auswärtigen Blockunterricht

Der berufsausbildende Betrieb ist dem Auszubildenden gegenüber lediglich verpflichtet, ihn zum Schulunterricht freizustellen und während dieser Zeit die erforderlichen betrieblichen Sach- und Personalkosten zu tragen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Fahrt- und Unterbringungskosten für einen auswärtig stattfindenden Blockunterricht des Auszubildenden zu übernehmen.

Urteil des BAG vom 26.09.2002
6 AZR 486/00
NJW Heft 22/2003, Seite VIII

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Rückzahlung von Ausbildungskosten
Erstattung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden
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