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administrator
hallo,
wenn keine kündigung (vor der krankheit) vorliegt, steht einer neuen einstellung wohl nichts im weg, gründe würd es nur wegen betriesveräußerung, insolvenz oder vorgetäuschter krankheit geben, wenn dies nicht vorliegt, muß der arbeitgeber ihre freudin wieder einstellen.
gruß
administrator
Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Berufsunfähigkeit
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers führt nicht automatisch zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Hat der betroffene Mitarbeiter bereits mit einer Weiterbildung in einem anderen Betätigungsfeld begonnen, muss der Arbeitgeber zumindest das Ergebnis der Fortbildungsmaßnahme abwarten.
Eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in derartigen Fällen nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Rente schuldhaft verzögert.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 28.03.2003
1 Ca 8345/02
Praktiker Report Heft 5/2003, Seite 8.9
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