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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich möchte gern einen Brief an meinen Vermieter schicken und entlich die Behebung der Mängel mit Aussetzung der Mietzahlung fordern. Kann mir jemand sagen ob das so Rechtens ist???

Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrter Vermieter,

seit Übergabe der Wohnung am 21.10.2005 ist nunmehr ein Monat vergangen. Bis jetzt wurde lediglich einer der vier im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel zu unserer vollsten Zufriedenheit behoben. Es stehen demzufolge noch folgende Verbes-serungen von Ihrer Seite aus!

• neues Schloss in der Wohnungstür einbauen (neues Schloss ist zwar eingebaut, die Schlüssel passen aber nicht in die Haustür)
• Beschädigungen des Vormieters an der Wohnungstür beseitigen
• total verdreckter Filtereinsatz im Bad wechseln

Des Weiteren möchten wir noch darauf hinweisen, dass wir bei der Übergabe das gesamte Kautionssparbuch einen Ihrer Mitarbeiter ausgehändigt haben. Dabei wurde uns zugesichert, dass die Mieterausfertigung des Kautionssparbuches in Kürze an uns zurückgesendet wird. Dieses ist bis jetzt noch nicht geschehen!

Als Frist zur Beseitigung dieser Mängel setzen wir 10 Tage nach Erhalt dieses Briefes an. Die Zeiten unserer Anwesenheit in der Wohnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Sollten die Mängel nicht binnen dieser Frist zu unserer vollsten Zufriedenheit behoben werden, sehen wir uns gezwungen bis zur Beseitigung aller Mängel die Mietzahlungen auf 50% zu begrenzen.

Mfg[/quote:25aaa]

0 Kommentare zu „Wieviel Mietminderung bei Nichtbeseitigung der Mängel???”

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