gefragt von administrator am 30.11.1999
Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht
Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht21. Februar 2001 2 AZR 558/99 War bei einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung im Kündigungszeitpunkt bereits ein Kausalverlauf in Gang gesetzt, der entgegen der Ansicht des den Arbeitnehmer behandelnden Arztes die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit als sicher oder zumindest möglich erscheinen ließ, ist die Kündigung idR schon mangels negativer Prognose sozial ungerechtfertigt. krankheitsbedingte Kündigung; langanhaltende Krankheit; Prognose; völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit KSchG § 1; SchwbG § 15; BetrVG § 102; ZPO § 286
Aktenzeichen: 2AZR558/99 Paragraphen: KSchG§1 SchwbG§15 BetrVG§102 ZPO§286 Datum: 2001-02-21
