Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
21. März 2001 10 AZR 444/00 Besteht ein Mangel an Pflegekräften und zahlt ein Arbeitgeber deshalb in Anlehnung an die tarifliche Regelung über eine Pflegezulage eine übertarifliche Zulage in entsprechender Höhe, um Pflegekräfte zu gewinnen oder im Betrieb zu erhalten (Arbeitsmarktzulage), so ist er nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, neu einzustellenden Pflegekräften diese Zulage zu gewähren, wenn nach seiner sachlich begründeten Prognose ein Mangel an Pflegekräften nicht mehr besteht. Pflegezulage - Arbeitsmarktzulage – Gleichbehandlung BGB § 611, § 242 Gleichbehandlung BAT Protokollerklärung Nr. 1 zu Anlage 1 b
Aktenzeichen: 10AZR444/00 Paragraphen: BGB§611 BGB§242 Datum: 2001-03-21