Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verdienst- und Entlohnung - Lohnfortzahlung Gratifikationen

21. März 2001 10 AZR 28/00 Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch kein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht. 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung - kein Anspruch bei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne Entgeltfortzahlungspflicht BGB § 611 Gratifikation, Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 b (aF)

Aktenzeichen: 10AZR28/00 Paragraphen: BGB§611 Entgeltfortzahlungsgesetz§4b Datum: 2001-03-21

0 Kommentare zu „Verdienst- und Entlohnung - Lohnfortzahlung Gratifikationen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.