Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträ
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Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge
25.4.2001 7 AZR 113/00 1. Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Beschäftigten vorübergehend frei sind. 2. Ein Anspruch des Arbeitnehmers aus einer Zusage des Arbeitgebers auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit einer Befristung, die entgegen der Zusage des Arbeitgebers vereinbart wurde. 3. Der Anspruch des Arbeitnehmers aus der Zusage des Arbeitgebers auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist durch einen entsprechenden Leistungsantrag auf Abgabe einer Willenserklärung zu verfolgen; ein Klageantrag auf tatsächliche Beschäftigung genügt nicht. Befristeter Arbeitsvertrag, Haushaltsgründe, vertragliche Einstellungszusage BGB § 620
Aktenzeichen: 7AZR113/00 Paragraphen: BGB§620 Datum: 2001-04-25