gefragt von administrator am 30.11.1999
Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen
Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen14.3.2001 4 AZR 172/00 Bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge gem. § 22 Abs. 2 BAT, Protokollnotiz Nr. 1 kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse der übertragenen Aufgaben an, wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsergebnisse für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs sprechen kann. Die verwaltungsorganisatorische Aufteilung bzw. Aufteilbarkeit auf mehrere Angestellte ist unerheblich. Eingruppierung einer Schulsekretärin, Arbeitsvorgang, verwaltungsorganisatorische Aufteilung bzw. Aufteilbarkeit von Aufgaben, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse BAT/VKA § 22 Abs. 2 und Protokollnotiz Nr. 1 Allg. Teil der Anl. 1 a zum BAT/VKA VergGr. VI b Fallgr. 1 a und b, VergGr. VII Fallgr. 1 a und b
Aktenzeichen: 4AZR172/00 Paragraphen: BAT/VKA§22 Datum: 2001-03-14
