gefragt von administrator am 30.11.1999

Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen

Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen

26.7.2001 8 AZR 364/00 Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin 1. Musikschulen der DDR waren allgemeinbildende Schulen mit Schulbetrieb einschließlich der Oberstufe. 2. Ein Abschluß als Diplom-Musikpädagoge steht dem eines Diplom-Lehrers im Sinne der Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien nicht gleich Eingruppierung, Lehrer, Diplom-Musikpädagoge, Diplom-Lehrer, Gymnasium, Musikschulen der DDR, Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt, Bewährung, Ermessensreduzierung, Gleichbehandlung Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 8. Mai 1991 § 2 Nr. 3 Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen Vorbemerkungen 5 bis 7, A III VergGr. II a Einigungsvertrag Art. 37 Abs. 1; Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (GBl. DDR I S 83) §§ 18, 21

Aktenzeichen: 8AZR364/00 Paragraphen: Datum: 2001-07-26

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