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Susanne
Hallo Susanne,
die Situation ist nicht ungewöhnlich, aber ich habe keine Guten Nachrichten:
Es ist natürlich Dein Fehler, dass die Wohnung nicht vor Unterschrift des MV besichtigt wurde, daher musst Du auch die Konsequenzen tragen-> ein Wohnraummietvertrag ist gültig ohne die Nutzung der Wohnung, d.h. man muss nicht einziehen und man kann nicht vom Vertrag zurücktreten.
Suche das Gespräch mit dem Vermieter und versuche, ob er mit Dir einen Aufhebungsvertrag macht. Macht er das nicht:
-musst Du die Wohnung fristgerecht kündigen (3 Monate, falls nicht per Vertrag die Kündigung gegenseitig für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wurde)
-Miete, Kaution und Nebenkostenvorauszahlungen sind zu leisten
-Schönheitsreparaturen nach Vertragsvereinbarung sind zu leisten bzw. vertraglich vereinbarte Abschlagskosten bei Mietdauer unter einem Jahr.
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