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Kündigung vor Einzug

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich habe zu voreilig eine Wohnung angemietet, um für meinen Sohn, der überraschend mit einer schweren Lungenkrankheit ins Krankhaus eingeliefert wurde und dort wohl noch einige Woche bleiben muß, nach seiner Entlassung eine Wohnmöglichkeit in meiner Nähe zu haben. Ich wollte mir ebenfalls ein kleines Zimmer dort einrichten, da unser eigenes kleines Häuschen aus allen Nähten platzt. Zur Zeit wohnt mein Sohn 70 km von mir entfernt in einer sehr dunklen Souterainwohnung, die zur Erholung n.d. Krankenhausaufenthalt völlig ungeeignet ist.
Die Vermittlung d. neuen Wohnung lief über einen Makler. Das Mietverhältnis beginnt am 1.12.2005. Die Schlüssel wurden mir bereits übergeben. Als ich mich bei d. Mieter, der im Stockwerk unter mir wohnt und einer Art selbstgew. Hausmeisterfunktion wahrnimmt, vorstellte, war ich wirklich schockiert. In einem derartigen Klima kann und möchte ich nicht leben und auch für meinen Sohn ist das nicht zumutbar. Die Wohnung wäre zwar sehr günstig aber unter diesen Umständen für mich/uns völlig ungeeignet.
Besteht eine rechtliche Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen? Wenn ich die Schlüssel wieder zurückgebe und die Wohnung nicht mehr betrete, kann ich dann dennoch auf Zahlung der Kaution verklagt werden? Für eine nicht bewohnte Wohnung ist ja eigentl. eine Sicherheitsleistung nicht notwendig.
Hat jemand Erfahrung mit einem derartigen (ungewöhnlichen) Fall.
Bin für Information sehr dankbar, da zur Zeit unter großem emotionalen Streß und daher etwas überfordert.
Besten Dank und freundliche Grüße,
susanne
Stichwörter: kündigung + einzug

1 Kommentar zu „Kündigung vor Einzug”

 Susanne Experte!

Hallo Susanne,

die Situation ist nicht ungewöhnlich, aber ich habe keine Guten Nachrichten:
Es ist natürlich Dein Fehler, dass die Wohnung nicht vor Unterschrift des MV besichtigt wurde, daher musst Du auch die Konsequenzen tragen-> ein Wohnraummietvertrag ist gültig ohne die Nutzung der Wohnung, d.h. man muss nicht einziehen und man kann nicht vom Vertrag zurücktreten.
Suche das Gespräch mit dem Vermieter und versuche, ob er mit Dir einen Aufhebungsvertrag macht. Macht er das nicht:
-musst Du die Wohnung fristgerecht kündigen (3 Monate, falls nicht per Vertrag die Kündigung gegenseitig für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wurde)
-Miete, Kaution und Nebenkostenvorauszahlungen sind zu leisten
-Schönheitsreparaturen nach Vertragsvereinbarung sind zu leisten bzw. vertraglich vereinbarte Abschlagskosten bei Mietdauer unter einem Jahr.

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